Energie-Einsparverordnung 2009 (Deutschland)

Wissenswertes als Auszüge aus der EnEV

EnEV 2009 – die Novellierung

Die Novellierung setzt auf eine weitere Senkung des Gebäude-Primärenergiebedarfs und die Reduzierung der Transmissionsverluste durch die Außenhaut. Und dies möglichst in Kombination mit erneuerbaren Energien. Die Vorgaben der EnEV 2009 entscheiden auch darüber, ob der Bauherr Fördergelder oder KfW-Darlehen erhält. Die EnEV 2009 beinhaltet erstmals wieder drastische Verschärfungen. So müssen seit dem 1. Oktober 2009 Bauherren bzw. Architekten und Planer künftig darauf achten, dass der Jahresprimärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung um 30 % niedriger ist als noch in der EnEV 2007 gefordert. Der zulässige Transmissionswärmeverlust muss um 15 % niedriger sein.

Für den Altbau hat die EnEV 2009 ebenfalls neue Regelungen geschaffen: Sind größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle vorgesehen, muss der energetische Wert der neuen Bauteile ebenfalls um 30 % besser sein als bislang vorgegeben. Alternativ kann man dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 % sinkt. Die Bedeutung energiesparenden Heizens auch im Altbau ist somit gewachsen.

Energieausweise

Die Nichteinhaltung der EnEV gilt als Ordnungswidrigkeit!

Weitere Informationen zur EnEV:
www.dena.de 
www.bine.info 
www.enev-online.de