Energie-Einsparverordnung EnEV

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Bezeichnung Main definition
Energie-Einsparverordnung EnEV
Seit dem 1. Februar 2002 ist die Energie-Einsparverordnung (EnEV) – Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden – in Kraft. Neben grundsätzlichen Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude, werden auch Fristen für den Austausch veralteter Heiztechnik festgelegt. „Eigentümer von Heizkesseln in Mietobjekten, die nicht selbst genutzt werden, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1.10.1978 eingebaut wurden, sind bis zum 31.12.2006 außer Betrieb zu nehmen. Wurden diese Kessel zwischenzeitlich nachgerüstet, so dass die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte nach der 1. novellierte BundesImissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV) eingehalten werden bzw. wurde der Brenner nach dem 1.11.1996 erneuert, so verlängert sich diese Austauschfrist um 2 Jahre bis zum 31.12.2008.